In der heutigen von Bürgermeisterin Elke Kahr geleiteten Stadtsenatssitzung wurde u. a. folgender Beschluss gefasst:
TO 02: Altstadt-Sachverständigenkommission (ASVK) Vertretung
Das Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG) bezweckt den Schutz der historisch wertvollen Bereiche des Grazer Stadtbildes - das sind rund acht Prozent. Beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung ist eine Altstadt-Sachverständigenkommission (ASVK) eingerichtet. Die Stadt Graz kann zwei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder dafür nominieren. Diese sollen aufgrund ihres besonderen fachlichen Wissens in der Lage sein, über entscheidungswesentliche Tatsachen Auskunft zu erteilen. Dazu zählen vor allem Absolvent:innen der Studienrichtungen Architektur, Städtebau, Geschichte und Kunstgeschichte. In der ASVK ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von historischen und gestaltenden Fachrichtungen Bedacht zu nehmen. Die Mitglieder sind als selbständige Gutachter:innen tätig. Die Bestellung der Mitglieder und Ersatzmitglieder der ASVK erfolgt durch die Landesregierung; und zwar grundsätzlich für die Dauer der Legislaturperiode des Landtags. Eine Wiederbestellung ist zulässig, doch mit Unterbrechung nach je zwei Perioden bei den stimmberechtigten Mitgliedern und Ersatzmitgliedern. Aufgrund der im November 2024 erfolgten Steiermärkischen Landtagswahl muss nunmehr eine Neubestellung der Mitglieder der ASVK erfolgen.
Bis dato waren als Vertretung der Stadt Graz Architekt DI Alfred Bramberger sowie Ing. Mag. Eva Tangl jeweils als Mitglied und DI Dr.in Eva Kuß sowie Mag. Christoph Breser jeweils als Ersatzmitglied bestellt. Nunmehr macht die Stadt Graz von ihrem Nominierungsrecht insofern Gebrauch, als folgende Personen für die jeweiligen Funktionen namhaft gemacht werden:
Mitglieder: u Ing. Mag.a Eva Tangl sowie Mag. Christoph Breser
Ersatzmitglieder: DI Dr.in Eva Kuss sowie DI Dr.in Marion Starzacher
Der Beschluss darüber fiel einstimmig.