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Gelbe Tonne und Pfandsystem

Neuerungen in der Abfallwirtschaft 2025

23.12.2024
Ab Jänner gibt es ein neues Trennsystem.
Ab Jänner gibt es ein neues Trennsystem.© VKS

Mit dem neuen Jahr stellen sich Neuerungen in der Steiermark einige Änderungen in der Abfallwirtschaft ein. Ab Jänner kommen neben Leichtverpackungen (Plastik) auch Metallverpackungen in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack. Die blauen Tonnen werden eingezogen. Außerdem werden Plastikflaschen (Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff) und Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet.

Metallverpackungen wandern in die Gelbe Tonne

Die Gelbe Tonne oder der Gelbe Sack sind seit vielen Jahren erste Anlaufstelle, wenn es darum geht, Verpackungen richtig und umweltfreundlich zu entsorgen. Weil unterschiedliche Materialien mittlerweile besser sortiert und recycelt werden können und das Pfand auf Einweggetränkeverpackungen in den Gelben Tonnen für mehr Platz sorgen wird, kommen jetzt Neuerungen auf uns zu. Ab 2025 werden in ganz Österreich zusätzlich zu den Leichtverpackungen, auch Metallverpackungen in der Gelben Tonne bzw. im Gelben Sack gesammelt. Die blauen Tonnen werden eingezogen.

In die Gelbe Tonne/den Gelben Sack können ab sofort also nicht nur:

  • Plastikflaschen wie Wasch- und Putzmittelflaschen, Flaschen für Körperpflegemittel, Flaschen für Milchgetränke oder Schlagobers etc.,
  • Getränkekartons,
  • Joghurt- und andere Becher,
  • Schalen und Trays für Obst, Gemüse, Fleisch, Takeaway etc.,
  • Folien,
  • Folienbeutel für bspw. Tiefkühlware oder Knabbergebäck,
  • Verpackungen von Schnittkäse oder Wurstscheiben oder
  • Folienverpackungen (z.B. von Multipacks)

eingeworfen werden, sondern auch Verpackungen aus Metall und Aluminium wie Konserven- und Tierfutterdosen, Kronkorken, Senftuben, etc.

Pfandsystem für Plastikflaschen und Dosen

Außerdem werden Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Ziel ist es, die Sammelquote weiter zu erhöhen und den Recyclingkreislauf anzukurbeln. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Welche Produkte sind bepfandet?
Ab 1.1.2025 werden alle Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet.
Vom Einwegpfandsystem ausgenommen sind:

  • Milch- und Milchprodukte
  • Sirupe, da sie nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind
  • Getränkeverpackungen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke gedacht sind
  • Getränke in Verbundkartons (z.B. Tetra Pack)

Warum gibt es das Einwegpfand?
Kunststoff und Aluminium sind wichtige Wertstoffe. Derzeit werden in Österreich aber nur rund 70 Prozent aller Einwegkunststoffflaschen nach dem Gebrauch gesammelt und dem Recyclingkreislauf wieder zugeführt.
Mit dem neuen Pfandsystem soll die Sammelquote erhöht werden.

Wie hoch ist der Pfandbetrag?
Pro Flasche oder Dose müssen 25 Cent Pfand gezahlt werden. Dieses Geld bekommt man bei der Rückgabe der leeren Verpackungen wieder zurück. Der Pfandbetrag ist ausschließlich auf Einweggetränkeverpackungen, die mit dem österreichischen Pfandlogo gekennzeichnet sind, fällig.
Übergangsfrist: Bis 31.12.2025 dürfen noch „alte" Getränkeverpackungen ohne Pfandlogo und somit ohne Pfand verkauft werden. Das heißt, es werden Getränke mit und ohne Pfand gleichzeitig in den Regalen stehen! Ein Blick auf das Etikett (Pfandlogo) lässt erkennen, ob Pfand verrechnet und wieder retour ausbezahlt wird.

Wo können bepfandete Kunststoffflaschen und Metalldosen zurückgegeben werden?
Die leeren Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben werden. In vielen Supermärkten wird es dafür Automaten geben, wo alle Verpackungen uneingeschränkt und unkompliziert zurückgegeben werden können.
Kleinere Verkaufsstellen ohne Rücknahmeautomat (zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen) nehmen die Flaschen und Dosen persönlich entgegen und zahlen das Pfand direkt aus. Diese müssen allerdings nur jene Verpackungsart und Füllmengen zurücknehmen, die sie auch in ihrem Sortiment haben und nur in der Menge, die sie durchschnittlich pro Kaufakt verkaufen, das aber markenunabhängig.

Wie erfolgt die Rücknahme?
Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt.
Bei der manuellen Rücknahme haben die Betreiber:innen nur jene Getränkeverpackungen zurückzunehmen, die Packstoff, Füllvolumen und üblicher Menge pro Kaufakt entsprechen. Beispiel: Eine Bäckerei verkauft ausschließlich Getränke der Marke X in 0,5 Liter PET-Flaschen. Es werden daher 0,5 Liter PET-Flaschen zurückgenommen, aber auch von der Marke Y und Z. Nicht zurückgenommen werden daher Aluminiumdosen oder PET-Flaschen in anderen Größen.
Rücknahmestellen mit Automaten müssen alle Gebinde zurücknehmen. Hier gibt es keine Einschränkung in Packstoff, Füllvolumen und zurückgenommener Menge.

In welchem Zustand müssen die Gebinde bei der Rückgabe sein?
Voraussetzung für die Auszahlung des Pfands ist, dass auf der Verpackung das österreichische Pfandlogo und der Strichcode ersichtlich sind. Das Etikett muss vollständig vorhanden und lesbar sein und die Verpackung leer und unzerdrückt sein.

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