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Gemeinderatssitzung vom 16. Jänner 2025

15.01.2025
 

Livestream: Die Gemeinderatssitzung wurde auch dieses Mal im Internet übertragen. Der Livestream steht 7 Tage lang zum Nachschauen zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Datenschutz: Die Videoaufzeichnung darf ohne explizite Zustimmung der Stadt Graz aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiterverwendet werden. Bitte um Verständnis.

Präsentation des Menschenrechtsberichts 2024

Menschenrechtsbericht 2024
Menschenrechtsbericht 2024

Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung wurde der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2024 von Elke Lujansky-Lammer und Klaus Starl, der Vorsitzenden und dem Geschäftsstellenleiter des Grazer Menschenrechtsbeirates, präsentiert. Der 17. Bericht zur Menschenrechtslage in Graz stellt die digitale Stadt, die Förderung der Verständigung und Vielsprachigkeit, Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und Rassismusbekämpfung in den Fokus.

Den gesamten Bericht lesen Sie unter graz.at/menschenrechtsbericht2024.
Mehr Infos finden Sie hier: Menschenrechte als Schwerpunkt im Gemeinderat

Fragestunde

  1. GR Pointner an Stadtrat Eber: Ergebnisse der Compliance-Prüfung in der Grazer Unternehmensfinanzierungs GmbH (GUF)
  2. GR Wagner an Stadtrat Krotzer: Maßnahmen zur Drogenprävention
  3. GR Eustacchio an Vizebürgermeisterin Schwentner: Weiterer Entfall von Stellplätzen (Parkraum)
  4. GRin Hopper an Vizebürgermeisterin Schwentner: Zusätzliche Fahrten Linie 5
  5. GR Ammerer an Stadtrat Hohensinner: Inklusives Bildungssystem nach Vorgabe der UN-Behindertenkonvention
  6. GR Pascuttini an Stadtrat Eber: Spielt die Stadt Graz bei den (Umbau-)Maßnahmen das Stadion Liebenau betreffend auf Zeit?
  7. GRin Reininghaus an Stadtrat Eber: Strom aus fossilen Energieträgern hebelt Klimaschutzziele aus
  8. GR Topf an Stadtrat Eber: Park & Ride-Anlage in Andritz

    Ende der Fragestunde. Alle weiteren Fragen werden schriftlich beantwortet.

  9. GR Kozina-Voit an Stadtrat Hohensinner: Entsiegelung von Schularealen
  10. GR Winter an Stadtrat Eber: Verbesserung von Bauverfahren
  11. GRin Unter an Bürgermeisterin Kahr: Die schnelle Eingreiftruppe - städtischer Alltagsservice
  12. GRin Schleicher an Vizebürgermeisterin Schwentner: Umgestaltung Univiertel
  13. GRin Derler an Vizebürgermeisterin Schwentner: Rechtsabbieger Radetzkyspitz/Neutorgasse
  14. GRin Gartner-Hofbauer an Stadtrat Eber: Höhe Sparbuchbestände Stadtsenatsreferenten

TO 2: Fußballtrainingszentrum für Nachwuchs- und Akademiebetrieb sowie lokalen Frauenfußball

Der SK Sturm betreibt gemeinsam mit dem Steirischen Fußballverband eine Fußballakademie für Nachwuchsspieler:innen. Derzeit trainiert die Damenmannschaft von SK Sturm am Gelände des Post SV Graz, dessen Infrastruktur stark verbesserungswürdig ist. Es soll daher ein zeitgemäßes und den Anforderungen von Fußballakademien entsprechendes Trainingszentrum für den Nachwuchs- und Akademiebetrieb und den lokalen Frauenfußball errichtet werden.

Dafür wurde bereits eine geeignete Liegenschaft in der Puntigamer Straße 123 auserkoren, welche Platz für drei Spielfelder mit Flutlichtanlagen, ein Vereinsgebäude sowie Abstellflächen bietet. Es ist vorgesehen, dass die Stadt Graz die Hälfte der Fläche (15.830 m²) ankauft und SK Sturm die zweite Hälfte selbst erwirbt. Der Kaufpreis des Grundstückteils, für welchen die Stadt Graz aufkommen soll, liegt, zzgl. der Kaufnebenkosten, bei 3,1 Millionen Euro. Die Vereinbarung sieht vor, dass 15 Jahre kein Bestandsentgelt eingehoben wird und danach ein jährlicher Mietpreis von etwa 5 % des Kaufpreises (155.000 Euro) entrichtet werden soll. Des Weiteren wird SK Sturm eine Kaufoption eingeräumt, um die Liegenschaft zum (dann geltenden) Verkehrswert zu erwerben.

Der Antrag über die Budgetvorsorge von 3,1 Millionen Euro wurde einstimmig angenommen.

TO 3: Aktionsprogramm der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus

Die Stadt Graz ist Mitglied in der Europäischen Koalition der Städte gegen Rassismus (ECCAR). Diese Kooperation fokussiert sich auf einen Austausch über Handlungsstrategien, die das Wohl der kommunalen Gesellschaft stärken. Als Mitglied des ECCAR ist Graz verpflichtet, ein Zehn-Punkte-Aktionsprogramm (10PP) mit konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung zu entwickeln und umzusetzen.

Das erste 10-Punkte-Programm wurde 2006 vom Gemeinderat verabschiedet, nunmehr liegt das fünfte Aktionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 vor. In diesem verpflichtet sich die Stadt Graz zur Umsetzung von zehn Maßnahmen und Zielen. Unter anderem soll ein Beobachtungs- und Solidaritäts-Netzwerk etabliert werden, dabei spielt etwa der Menschenrechtsbeirat sowie das Friedensbüro eine bedeutende Rolle. Des Weiteren sieht es vor, Opfer von Rassismus und Diskriminierung bestmöglich zu unterstützen. In diesem Zusammenhang hält das Programm fest, dass die finanziellen Leistungen für die Antidiskriminierungsstelle als niederschwellige Anlaufstelle beibehalten werden. Weitere Maßnahmen betreffen die Förderung der Stadt für einen diskriminierungsfreien Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie für Chancengleichheit in Bildung und Erziehung. Außerdem soll die kulturelle Vielfalt durch integrative Veranstaltungen gefördert und damit Respekt gegenüber fremden Kulturen unter den Grazer:innen geschaffen werden.

Die Verabschiedung des 10-Punkte-Aktionsprogramms sowie ein Zusatzantrag der ÖVP wurden gegen die Stimmen von FPÖ, KFG und Gemeinderat Eustacchio beschlossen.

TO 10: Graz-Reininghaus Schulcluster: Erhöhung der Projektgenehmigung

Im Quartier 12 in Graz-Reininghaus, entwickelt von der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und ARE Development, wird neben einem Bildungscampus mit Volksschule und AHS auch an öffentlichen Flächen wie dem Reininghausplatz gearbeitet.

Die Stadt Graz hatte 2021 ein Grundstück für die Volksschule erworben und sich an den Erschließungskosten beteiligt. Die ursprünglich geschätzten Gesamtkosten von 4,56 Millionen Euro sind aufgrund gestiegener Baupreise, detaillierter Planungen, neuer technischer Anforderungen und Nachhaltigkeitsmaßnahmen wie dem Schwammstadtprinzip auf 7,58 Millionen Euro gestiegen.

Für die Stadt Graz ergibt sich eine Nachzahlung von maximal 776.000 Euro, wobei dieser Betrag gedeckelt ist, um das Risiko weiterer Kostensteigerungen zu begrenzen. Ab 2026 anfallende Kosten trägt der Projektentwickler alleine. Die Bauarbeiten werden bis Ende 2025 begleitet, um eine Endabrechnung auf Basis der tatsächlich fertiggestellten Flächen sowie Qualität und Kostenvorgaben sicherzustellen.

Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung der Projektgenehmigung um 776.000 Euro auf 5,196 Mio. Euro einstimmig zu.

TO 11: Sanierungen von Wohnungen im Miteigentum der Stadt Graz

Die Stadt Graz ist Miteigentümerin von einer Vielzahl an Wohnungen. Für den Erhalt dieser Liegenschaften sind regelmäßig Sanierungen notwendig, die mittels Darlehensaufnahme finanziert werden. Wohnen Graz ist als Hausverwalterin für die jeweilige Wohnungseigentumsgesellschaft tätig, wobei die jeweilige Wohnungseigentumsgesellschaft Darlehensnehmerin ist. Als Miteigentümerin haftet die Stadt Graz für diese Darlehen. Bisher wurde mit Gemeinderatsbeschluss eine maximale Haftungssumme in der Höhe von 1,117 Millionen Euro genehmigt. Eine Aktualisierung dieser Summe soll jeweils in der ersten Gemeinderatssitzung des Folgejahres bestimmt werden. Die maximale Haftungssumme für Darlehen zum Zwecke der Wohnungssanierungen per 31. Dezember 2024 beträgt 815.290,55 Euro, sie reduzierte sich somit um 301.509,36 Euro.

Für den Beschluss über die Haftungsübernahme von 815.290,55 Euro ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die einstimmig erreicht wurde.

Dringliche Anträge

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