Livestream: Die Gemeinderatssitzung wurde auch dieses Mal im Internet übertragen. Der Livestream steht 7 Tage lang zum Nachschauen zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse!
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Präsentation des Menschenrechtsberichts 2024
Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung wurde der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2024 von Elke Lujansky-Lammer und Klaus Starl, der Vorsitzenden und dem Geschäftsstellenleiter des Grazer Menschenrechtsbeirates, präsentiert. Der 17. Bericht zur Menschenrechtslage in Graz stellt die digitale Stadt, die Förderung der Verständigung und Vielsprachigkeit, Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und Rassismusbekämpfung in den Fokus.
Den gesamten Bericht lesen Sie unter graz.at/menschenrechtsbericht2024.
Mehr Infos finden Sie hier: Menschenrechte als Schwerpunkt im Gemeinderat
Fragestunde
- GR Pointner an Stadtrat Eber: Ergebnisse der Compliance-Prüfung in der Grazer Unternehmensfinanzierungs GmbH (GUF)
- GR Wagner an Stadtrat Krotzer: Maßnahmen zur Drogenprävention
- GR Eustacchio an Vizebürgermeisterin Schwentner: Weiterer Entfall von Stellplätzen (Parkraum)
- GRin Hopper an Vizebürgermeisterin Schwentner: Zusätzliche Fahrten Linie 5
- GR Ammerer an Stadtrat Hohensinner: Inklusives Bildungssystem nach Vorgabe der UN-Behindertenkonvention
- GR Pascuttini an Stadtrat Eber: Spielt die Stadt Graz bei den (Umbau-)Maßnahmen das Stadion Liebenau betreffend auf Zeit?
- GRin Reininghaus an Stadtrat Eber: Strom aus fossilen Energieträgern hebelt Klimaschutzziele aus
- GR Topf an Stadtrat Eber: Park & Ride-Anlage in Andritz
Ende der Fragestunde. Alle weiteren Fragen werden schriftlich beantwortet. - GR Kozina-Voit an Stadtrat Hohensinner: Entsiegelung von Schularealen
- GR Winter an Stadtrat Eber: Verbesserung von Bauverfahren
- GRin Unter an Bürgermeisterin Kahr: Die schnelle Eingreiftruppe - städtischer Alltagsservice
- GRin Schleicher an Vizebürgermeisterin Schwentner: Umgestaltung Univiertel
- GRin Derler an Vizebürgermeisterin Schwentner: Rechtsabbieger Radetzkyspitz/Neutorgasse
- GRin Gartner-Hofbauer an Stadtrat Eber: Höhe Sparbuchbestände Stadtsenatsreferenten
TO 2: Fußballtrainingszentrum für Nachwuchs- und Akademiebetrieb sowie lokalen Frauenfußball
Der SK Sturm betreibt gemeinsam mit dem Steirischen Fußballverband eine Fußballakademie für Nachwuchsspieler:innen. Derzeit trainiert die Damenmannschaft von SK Sturm am Gelände des Post SV Graz, dessen Infrastruktur stark verbesserungswürdig ist. Es soll daher ein zeitgemäßes und den Anforderungen von Fußballakademien entsprechendes Trainingszentrum für den Nachwuchs- und Akademiebetrieb und den lokalen Frauenfußball errichtet werden.
Dafür wurde bereits eine geeignete Liegenschaft in der Puntigamer Straße 123 auserkoren, welche Platz für drei Spielfelder mit Flutlichtanlagen, ein Vereinsgebäude sowie Abstellflächen bietet. Es ist vorgesehen, dass die Stadt Graz die Hälfte der Fläche (15.830 m²) ankauft und SK Sturm die zweite Hälfte selbst erwirbt. Der Kaufpreis des Grundstückteils, für welchen die Stadt Graz aufkommen soll, liegt, zzgl. der Kaufnebenkosten, bei 3,1 Millionen Euro. Die Vereinbarung sieht vor, dass 15 Jahre kein Bestandsentgelt eingehoben wird und danach ein jährlicher Mietpreis von etwa 5 % des Kaufpreises (155.000 Euro) entrichtet werden soll. Des Weiteren wird SK Sturm eine Kaufoption eingeräumt, um die Liegenschaft zum (dann geltenden) Verkehrswert zu erwerben.
Der Antrag über die Budgetvorsorge von 3,1 Millionen Euro wurde einstimmig angenommen.
TO 3: Aktionsprogramm der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus
Die Stadt Graz ist Mitglied in der Europäischen Koalition der Städte gegen Rassismus (ECCAR). Diese Kooperation fokussiert sich auf einen Austausch über Handlungsstrategien, die das Wohl der kommunalen Gesellschaft stärken. Als Mitglied des ECCAR ist Graz verpflichtet, ein Zehn-Punkte-Aktionsprogramm (10PP) mit konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung zu entwickeln und umzusetzen.
Das erste 10-Punkte-Programm wurde 2006 vom Gemeinderat verabschiedet, nunmehr liegt das fünfte Aktionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 vor. In diesem verpflichtet sich die Stadt Graz zur Umsetzung von zehn Maßnahmen und Zielen. Unter anderem soll ein Beobachtungs- und Solidaritäts-Netzwerk etabliert werden, dabei spielt etwa der Menschenrechtsbeirat sowie das Friedensbüro eine bedeutende Rolle. Des Weiteren sieht es vor, Opfer von Rassismus und Diskriminierung bestmöglich zu unterstützen. In diesem Zusammenhang hält das Programm fest, dass die finanziellen Leistungen für die Antidiskriminierungsstelle als niederschwellige Anlaufstelle beibehalten werden. Weitere Maßnahmen betreffen die Förderung der Stadt für einen diskriminierungsfreien Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie für Chancengleichheit in Bildung und Erziehung. Außerdem soll die kulturelle Vielfalt durch integrative Veranstaltungen gefördert und damit Respekt gegenüber fremden Kulturen unter den Grazer:innen geschaffen werden.
Die Verabschiedung des 10-Punkte-Aktionsprogramms sowie ein Zusatzantrag der ÖVP wurden gegen die Stimmen von FPÖ, KFG und Gemeinderat Eustacchio beschlossen.
TO 10: Graz-Reininghaus Schulcluster: Erhöhung der Projektgenehmigung
Im Quartier 12 in Graz-Reininghaus, entwickelt von der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und ARE Development, wird neben einem Bildungscampus mit Volksschule und AHS auch an öffentlichen Flächen wie dem Reininghausplatz gearbeitet.
Die Stadt Graz hatte 2021 ein Grundstück für die Volksschule erworben und sich an den Erschließungskosten beteiligt. Die ursprünglich geschätzten Gesamtkosten von 4,56 Millionen Euro sind aufgrund gestiegener Baupreise, detaillierter Planungen, neuer technischer Anforderungen und Nachhaltigkeitsmaßnahmen wie dem Schwammstadtprinzip auf 7,58 Millionen Euro gestiegen.
Für die Stadt Graz ergibt sich eine Nachzahlung von maximal 776.000 Euro, wobei dieser Betrag gedeckelt ist, um das Risiko weiterer Kostensteigerungen zu begrenzen. Ab 2026 anfallende Kosten trägt der Projektentwickler alleine. Die Bauarbeiten werden bis Ende 2025 begleitet, um eine Endabrechnung auf Basis der tatsächlich fertiggestellten Flächen sowie Qualität und Kostenvorgaben sicherzustellen.
Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung der Projektgenehmigung um 776.000 Euro auf 5,196 Mio. Euro einstimmig zu.
TO 11: Sanierungen von Wohnungen im Miteigentum der Stadt Graz
Die Stadt Graz ist Miteigentümerin von einer Vielzahl an Wohnungen. Für den Erhalt dieser Liegenschaften sind regelmäßig Sanierungen notwendig, die mittels Darlehensaufnahme finanziert werden. Wohnen Graz ist als Hausverwalterin für die jeweilige Wohnungseigentumsgesellschaft tätig, wobei die jeweilige Wohnungseigentumsgesellschaft Darlehensnehmerin ist. Als Miteigentümerin haftet die Stadt Graz für diese Darlehen. Bisher wurde mit Gemeinderatsbeschluss eine maximale Haftungssumme in der Höhe von 1,117 Millionen Euro genehmigt. Eine Aktualisierung dieser Summe soll jeweils in der ersten Gemeinderatssitzung des Folgejahres bestimmt werden. Die maximale Haftungssumme für Darlehen zum Zwecke der Wohnungssanierungen per 31. Dezember 2024 beträgt 815.290,55 Euro, sie reduzierte sich somit um 301.509,36 Euro.
Für den Beschluss über die Haftungsübernahme von 815.290,55 Euro ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die einstimmig erreicht wurde.
Dringliche Anträge
- Von der KPÖ: Petition - Erhöhung der Ausgleichstaxe
- Der Antrag wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der ÖVP, NEOS und FPÖ angenommen. Ein Abänderungsantrag von der ÖVP wurde mehrheitlich abgelehnt.
- Der Antrag wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der ÖVP, NEOS und FPÖ angenommen. Ein Abänderungsantrag von der ÖVP wurde mehrheitlich abgelehnt.
- Von der ÖVP: Entbürokratisierungs-Rütteltest für Rechtsvorschriften der Stadt Graz
- Die Dringlichkeit wurde mehrheitlich abgelehnt.
- Die Dringlichkeit wurde mehrheitlich abgelehnt.
- Von der ÖVP: Mobilitätsplan 2040 - bei derartig tiefgreifenden Einschnitten braucht es eine Volksabstimmung
- Die Dringlichkeit wurde mit den Stimmen von KPÖ, Grünen und SPÖ abgelehnt.
- Die Dringlichkeit wurde mit den Stimmen von KPÖ, Grünen und SPÖ abgelehnt.
- Von den Grünen: Besserer Schutz wertvoller Gebäude vor Abbruch
- Der Antrag wurde mit den Stimmen von KPÖ, Grünen und SPÖ angenommen. Ein Abänderungsantrag der ÖVP wurde gegen die Stimmen der ÖVP abgelehnt.
- Der Antrag wurde mit den Stimmen von KPÖ, Grünen und SPÖ angenommen. Ein Abänderungsantrag der ÖVP wurde gegen die Stimmen der ÖVP abgelehnt.
- Von der SPÖ: Ausbau des inklusiven Unterrichts statt Stärkung der Sonderschule/Petition an das Land Steiermark
- Die Dringlichkeit wurde gegen die Stimmen der ÖVP angenommen.
- Der Antrag wurde getrennt abgestimmt: Punkt 1 wurde gegen die Stimmen von FPÖ, KFG und Gemeinderat Eustacchio angenommen. Punkt 2 wurde mit den Stimmen von KPÖ, Grünen, SPÖ und Neos angenommen.
- Ein Zusatzantrag der ÖVP wurde gegen die Stimmen der ÖVP abgelehnt.
- Von der KFG: Kostenersatz im Verwaltungsverfahren
- Die Dringlichkeit wurde gegen die Stimmen von ÖVP, FPÖ und Neos angenommen.
- Der Antrag wurde gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen.
- Von der KFG: Krampuslauf 2025/2026
- Die Dringlichkeit wurde gegen die Stimmen der Neos angenommen.
- Ein Abänderungsantrag der KPÖ wurde mit den Stimmen von KPÖ, Grünen, Neos angenommen.
- Von den Neos: Bestellung eines Sonder-Gemeinderats-Ausschusses „Reformausschuss für ein zukunftsfittes Graz"
- Die Dringlichkeit wurde mit den Stimmen von KPÖ, Grünen und SPÖ abgelehnt.
- Die Dringlichkeit wurde mit den Stimmen von KPÖ, Grünen und SPÖ abgelehnt.
- Von den Neos: Energie Graz muss grün zertifizierten Strom liefern
- Die Dringlichkeit und der Antrag wurden mit den Stimmen von KPÖ, Grünen, SPÖ und Neos angenommen.
- Die Dringlichkeit und der Antrag wurden mit den Stimmen von KPÖ, Grünen, SPÖ und Neos angenommen.
- Von der FPÖ: Genderverbot in der Kommunikation der Stadt Graz
- Die Dringlichkeit wurde mit den Stimmen von KPÖ, Grünen, ÖVP, SPÖ und Neos abgelehnt.