
Auch wenn es zu lieb gewonnenem Brauchtum gehört: Osterfeuer sind im Grazer Stadtgebiet generell verboten! Festgelegt ist dieses Verbot in der Brauchtumsfeuer-Verordnung des Landes Steiermark bzw. in der Steiermärkischen Luftreinhalteverordnung.
In vielen Grazer Umlandgemeinden sind Brauchtumsfeuer ebenfalls beschränkt. Pro Gemeinde darf oft nur ein Feuer entfacht werden (meist direkt von der Gemeinde organisiert).
Bitte beachten Sie auch - nicht nur aufgrund der Trockenheit - die Waldbrandverordnung! In der Stadt Graz trat sie als vorbeugende Maßnahme gegen die Waldbrandgefahr am 1. Jänner 2025 in Kraft. In den Waldgebieten der Landeshauptstadt sowie in der Nähe dieser Wälder (Gefährdungsbereich) ist bis 31. Dezember 2025 jegliches Anzünden von Feuern und Rauchen verboten.