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Budget + Rechnungsabschluss

Rechnungsabschluss 2024: Öffentliche Auflage

Einsichtnahme und Einwendungen bis 23. April 2025 möglich

Das Statut der Landeshauptstadt Graz sieht vor, dass Rechnungsabschlüsse vor der Beschlussfassung durch den Gemeinderat öffentlich zur Einsichtnahme aufliegen müssen und schriftliche Einwände gegen den Rechnungsabschluss gemacht werden können. Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2024 soll in der kommenden Gemeinderatssitzung am 24. April 2025 beschlossen werden, daher liegt dieser ab 10. April 2025 öffentlich und elektronisch zur Einsichtnahme auf:


Öffentliche Einsichtnahme
in den Rechnungsabschluss 2024 (Papierversion):

  • Zeit: 10. bis 23. April 2025, Montag bis Freitag von 9:00-15:00 Uhr
  • Ort: Rathaus, Hauptplatz 1, 8010 Graz, III. Stock, Tür 334


Elektronische Einsichtnahme
in den Rechnungsabschluss


Schriftlich Einwände
können bei persönlicher Einsichtnahme vor Ort eingebracht oder per E-Mail an finanzdirektion@stadt.graz.at übermittelt werden.

Auszug aus dem Statut: § 96 Rechnungsabschluss

§ 96,
Rechnungsabschluss

(1) Nach dem Ende des Haushaltsjahres ist vom für Finanzen zuständigen Mitglied des Stadtsenates der Rechnungsabschluss zu erstellen. Der Rechnungsabschluss hat den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung der Gemeinden zu entsprechen. Er ist klar und übersichtlich zu erstellen. Er hat ein möglichst getreues, vollständiges und einheitliches Bild der Vermögens-, Finanzierungs- und Ergebnislage der Stadt zu vermitteln.

(2) Sachverhalte, die am Rechnungsabschlussstichtag (31. Dezember) bereits bestanden haben, sind bis zum Stichtag für die Erstellung des Rechnungsabschlusses in die Abschlussrechnungen aufzunehmen. Das für Finanzen zuständige Mitglied des Stadtsenates hat den jeweiligen Stichtag für die Erstellung des Rechnungsabschlusses schriftlich festzusetzen. Der Stichtag ist im Rechnungsabschluss anzugeben.

(3) Über die Gebarung der von der Stadt verwalteten Sondervermögen (§§ 84 und 85 Abs. 4 und 7) sind vom für Finanzen zuständigen Mitglied des Stadtsenates Rechnungsabschlüsse nach den für sie geltenden Vorschriften zu erstellen; fehlen solche Vorschriften, sind die für den Rechnungsabschluss der Stadt geltenden Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Über die Gebarung der von der Stadt verwalteten Sondervermögen (Paragraphen 84 und 85 Absatz 4 und 7) sind vom für Finanzen zuständigen Mitglied des Stadtsenates Rechnungsabschlüsse nach den für sie geltenden Vorschriften zu erstellen; fehlen solche Vorschriften, sind die für den Rechnungsabschluss der Stadt geltenden Bestimmungen sinngemäß anzuwenden.

(4) Das für Finanzen zuständige Mitglied des Stadtsenates hat den Entwurf des Rechnungsabschlusses so zeitgerecht zu erstellen, dass dieser spätestens vier Monate nach dem Ende des Haushaltsjahres vom Gemeinderat beraten und beschlossen werden kann. Vor der Beratung ist der Entwurf des Rechnungsabschlusses zwei Wochen hindurch im Magistrat zu öffentlichen Einsicht aufzulegen. Gleichzeit mit der Auflage ist jedem Gemeinderatsklub elektronisch eine Ausfertigung samt Beilagen zu übermitteln.

(5) Die Auflage ist an der Amtstafel mit dem Hinweis kundzumachen, dass es jedem Gemeindemitglied freisteht, gegen den Entwurf des Rechnungsabschlusses innerhalb der Auflagefrist beim Magistrat schriftliche Einwendungen einzubringen. Über die eingebrachten Einwendungen hat der Gemeinderat vor Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses zu beraten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2014, LGBl. Nr. 97/2019

Quelle: RIS - Statut der Landeshauptstadt Graz 1967 - Landesrecht konsolidiert Steiermark, Fassung vom 03.04.2025

Budget 
Das Budget ist die Zusammenstellung der geschätzten Einnahmen und der geplanten Ausgaben für ein Jahr. Es bildet die Grundlage für die Finanz- und Haushaltswirtschaft der Stadt. Das Budget bildet die Basis zur Finanzierung von städtischen Aufgaben. Der Budgetentwurf wird zwei Wochen vor seiner Vorlage an den Gemeinderat (im Regelfall im Dezember) zur öffentlichen Einsicht in der Finanzdirektion aufgelegt. Jedes Gemeindemitglied kann innerhalb der Auflagefrist schriftliche Erinnerungen einbringen, die bei der Beratung vorzutragen sind.

Rechnungsabschluss
Der Rechnungsabschluss ist die Darstellung der Ergebnisse der Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr, das heißt der Nachweis darüber, dass das Budget - wie erwartet und beschlossen - ausgeführt wurde, beziehungsweise welche Abweichungen eingetreten sind. Die Zahlenübersichten werden durch einen Bericht erläutert.
Der Rechnungsabschluss wird zwei Wochen vor seiner Vorlage an den Gemeinderat zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Jedes Gemeindemitglied kann innerhalb der Auflagefrist schriftliche Erinnerungen einbringen, die bei der Beratung vorzutragen sind. 

Rechnungsabschluss

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